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Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete und Testbikes:

  • 1. Grundlage:
    Der Vertrag unterliegt grundsätzlich den Ausführungen des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 253 ff. / Miete und Pacht.
  • 2. Eigentum:
    Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters und dürfen weder veräussert, verpfändet noch weitervermietet werden.
  • 3. Pflichten:
    Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten.werden die Mietgegenstände nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft die Mietgebühr automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallenden Kosten zurückzuholen.
  • 4. Haftung:
    Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter die aufgeführten Gegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben. Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder von ihm bezeichnete Person behoben werden.
  • 5. Versicherung / Schäden:
    Die Fahrzeuge samt Zubehör sind nicht versichert. Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden, sind diese bei Rückgabe der Mietgegenstände dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an gemieteten Gegenständen, die durch den Mieter, Drittpersonen oder infolge unsachgemässer Behandlung entstehen, werden dem Mieter zu den effektiven Reparatur- oder Anschaffungskosten in Rechnung gestellt.
  • 6. Zahlungskonditionen / Depot:

    Der Mietpreis ist jeweils im Voraus beim abholen zu entrichten.
    Die aufgeführten Mietpreise gelten für die im Mietvertrag abgemachte Zeit.
    Als Wochenendmiete gilt Samstagvormittag bis Dienstagmorgen.
    Ein Depot kann jederzeit von uns verlangt werden: mindestens SFr. 200.- und/oder eine ID

  • 7. Reservationen:

    Reservationen können unter folgenden Nummern vorgenommen werden. Als Reservationsbestätigung gilt der unterzeichnete Mietvertrag.
    Tel: 071 244 20 90 Fax: 071 244 20 90 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Der Vertrag kann bis spätestens 8 Tage vor Mietbeginn vom Mieter rückgängig gemacht werden, ohne das für Ihn Kosten für die Anulation entstehen.
    Wird ein Mietvertrag kurzfristig annulliert, so hat der Mieter die Kosten für entstanden Umtriebe zu übernehmen (mindestens 25% des Mietbetrages).

  • 8. Rückgabe der Mietgegenstände:

    Die Mietgegenstände sind in ordnungsgemässem Zustand, gereinigt und sauber im Laden zurückzugeben. Ansonsten verrechnen wir Ihnen unseren Aufwand.

  • 9. Kauf:
    Möchten Sie das gemietete Objekt nach Ablauf der Miete kaufen, werden wir Ihnen die aktuelle Miete anrechnen. Dies gilt nur am Miet- bzw. Rückgabetag.
  • 10. Allgemeines:
    Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die ge- mieteten Gegenstände gemäss Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden.
  • 11. Mahn- und Inkassogebühren:
    Der Vermieter ist berechtigt, Aufwendungen im Zusammenhang mit verspäteten Mietzinszahlungen dem Mieter in Rechnung zu stellen.
  • 12. Schiedsgericht und Schlichtungsstelle:
    Besteht am Ort der Mietgegenstände oder für dieRegion eine paritätische Schlichtungsstelle, so sind Streitfälle vor der Anrufung des Richters zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zu stande, so ist der Richter am Ort des Vermieters zuständig. Mit Zustimmung beider Parteien kann die Schlichtungsstelle als Schiedsgericht amten.
  • 13. Verschiedenes:
    Allfällige Spezifikations- und Preisänderungen, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten.

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